Garantieverlängerung

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timmy_g
Gelöschter Benutzer

Garantieverlängerung

von timmy_g am 27.09.2012 16:19

Es dauert zwar noch eine Weile, aber in gut einem halben Jahr läuft bei den ersten DS4s die Werksgarantie aus.
Nur in den ersten zwei Jahren nach Erstzulassung kann man diese verlängern. Also Zeit sich über eine Anschlussgarantie Gedanken zu machen.
Mich würde interessieren, ob es jemand vielleicht sogar jemand bei Fahrzeugkauf gebucht hat und wie hoch die Kosten dafür sind.

LG

T.

 

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Emph
Administrator

-, Männlich

Beiträge: 257

Re: Garantieverlängerung

von Emph am 27.09.2012 17:06

Ich habe eine Garantieverlängerung auf 5 Jahre/120.000 € ("Essential Drive"). War bei mir mit dabei, da ich für den abgegebenen DS3, mit dem wir einige anhaltende Schwierigkeiten hatten, bereits eine entsprechende Verlängerung erworben hatte. Kostenpunkt beim DS4 sonst laut Vertrag ca. 1.250 €.


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timmy_g
Gelöschter Benutzer

Re: Garantieverlängerung

von timmy_g am 27.09.2012 17:31

1250 Euro für 60 Monate und 120000 km deckt sich hochgerechnet mit dem mir vorliegenden Angebot.
Ich habe den DS4 mit einem Jahr Zusatzgarantie gekauft.
Er wird zwar vermutlich nicht in meinem Besitz 5 Jahre alt, aber die Mehrkosten jetzt könnten sich beim Privatverkauf mit Restgarantie positiv auswirken. So hoffe ich. ;)

T. 

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Higgi
Administrator

55, Männlich

Beiträge: 90

Re: Garantieverlängerung

von Higgi am 27.09.2012 18:32

Ich habe ja grade ein DS4 mit Restgarantie gekauft.
Wollte die Citroen Anschluss Garantie haben. Die ist auch wirklich sehr umfangreich.
Mein Verkäufer hat mir aber eine freie Anschlussgarantie von einer Toyota Versicherung angeboten.
In der sind die Wichtigsten Dinge abgedeckt wie Motorschaden usw...
Kostenpunkt... für 2 Jahre....

185€

damit bin ich gegen grosses abgesichert, das reicht mir.
 
Gruss
Higgi 

DS4 HDI 110 SoChic Leder, Navi, Xenon, und vieles mehr

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timmy_g
Gelöschter Benutzer

Re: Garantieverlängerung

von timmy_g am 27.09.2012 19:07

@higgi:

Von diesen Geschichten bin ich aus eigener Erfahrung geheilt.
Jede Kleinigkeit musste man sich erstreiten. Bei Citroen ist alles in einer Hand.
Wenn die Anschlußgarantie abgelaufen ist, machen wir mal einen Kassensturz.
Wenn ich ehrlich sein soll, gibt mir die Citroen-Garantie beim THP, der ja keine unproblematische
Historie hat (Steuerkette, Kettenspanner), ein ruhigeres Gefühl.
Ich muss für die zwei Zusatzjahre (insg. 60 Mon und 120000 km) 706 plus MwSt löhnen.
Die wären schnell bei vielen kleinen Reparaturen verpufft.
Beim C6 ist mir das Kombiinstument ausgefallen. Soetwas decken die wenigsten Garantieversicherungen ab.

T.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 27.09.2012 19:09.

Emph
Administrator

-, Männlich

Beiträge: 257

Re: Garantieverlängerung

von Emph am 27.09.2012 21:07

Deckt sich auch mit meinen bisherigen Erfahrungen. Irgendwo muss die Preisdifferenz ja auch herkommen.


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Higgi
Administrator

55, Männlich

Beiträge: 90

Re: Garantieverlängerung

von Higgi am 28.09.2012 06:35

Moin moin,

teils teils. Es kann immer was kaputt gehen, klar.
Ich habe ein Vorführwagen bei dem die "Kleinigkeiten" schon repariert sein sollten.
Mir war wichtig das die grossen Sachen abgedeckt sind.
Wenn am Sitz ne Schraube fehlt oder sowas dann mach ich das selber.

Mit dem Display, ok, kann passieren.
Aber wie oft?

Die Citroen Werkstätten sind sehr teuer, zumindest hier in Bremen.
Wenn die Neuwagengarantie vorbei ist kann ich freie Werkstätten benutzen ohne die Garantie zu verlieren, bei der Citroen Selekt bin ich an Citroen gebunden!

Ich kann mir das alles erlauben, ich will es aber nicht.

Ich habe mir extra den DS4 mit der kleinen Maschine gekauft, die 110 PS Maschine sollte ausgereift sein, Kosten sind nicht so hoch wie bei meinem C5 170 HDI. Aber ich habe trotzdem ein exklusives Auto!

Ich muss aber auch dazu sagen das ich jetzt eine Citroen Werkstatt gefunden habe bei der ich wohl alles machen lasse. Allerdings ist sie 75km von mir weg (Cloppenburg)
Die kümmern sich und haben Ahnung.

Zusammngefasst wollte ich sagen das ich gegen grosse Sachen abgesichert bin und trotzdem mir die Werksatt aussuchen kann, zudem kostet es ne Menge weniger wie die Citroen Garantie.

Können gerne einen Kassensturz machen :)

Wie schon geschrieben, irgendwas kann immer sein was nicht übernommen wird, das Risiko geh ich aber ein.
Zumal ich mir das Kleingedruckte noch durch lese .... (Hab noch nicht unterschrieben ;) )

Gruß

Higgi

DS4 HDI 110 SoChic Leder, Navi, Xenon, und vieles mehr

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timmy_g
Gelöschter Benutzer

Re: Garantieverlängerung

von timmy_g am 28.09.2012 07:48

Ich werde zwar alle Wartungen beim Citroen-Händler durchführen lassen, müsste es rechtlich gesehen nicht, wenn ich die Wartungen nach Herstellervorgabe vornehmen ließe.

Das BGH unterscheidet zwischen aufpreispflichtigen Garantien und der Standard-Werksgarantie.
Urteil BGH vom 06.07.2011, Az. VIII ZR 293/10 
Allein aus Gründen der Kulanz und bezügl. Rückrufaktionen ist dies jedoch freilich problematisch.
Früher habe ich das locker gesehen, wie Higgi.
Jetzt habe ich zu viele Horrorbeiträge in vielen Internetforen hinter mir.
T.






 

Antworten Zuletzt bearbeitet am 28.09.2012 09:10.

Cit.

53, Männlich

Beiträge: 23

Re: Garantieverlängerung

von Cit. am 12.11.2012 11:49

Bei dem BGH Urteil war das Hauptproblem die weit überschrittene Wartung in Verbindung mit einem Defekt und dessen geforderter Garantiebeseitigung. Und es gab dort im Vertrag eine Klausel, die Garantie bei Überschreitung des Wartungsintervalls ablehnt. Über Wartungsintervalle gibt es zahlreiche Urteile, auch vom BGH. Tenor ist, daß Defekte nicht unbedingt immer aufgrund einer fehlendendem Wartung zustande kommen. Dem Halter muss auch eine bestimmte Toleranz eingeräumt werden. I.d.R sind dies 10 % des vorgegebenen Wartungsintervalls. Bei meinem C4 sind es tatsächlich ca. 2000 KM, die kein Problem darstellen. Das habe ich persönlich von Citroen bestätigt bekommen.

Das ist halt das Problem der (freiwilligen) Garantie des Herstellers. Sie kann im großen und Ganzem vom Hersteller unter seinen Bedingungen vergeben werden. Es ist ein separater Vertrag, dessen Bedingungen vorgegeben werden. AGB. Nur bei groben verstößen gegen Treu und Glauben (unangemessene Benachteiligung zB.) oder bei Sittenwidrigkeit sind diese nicht gültig. Das muss aber manchmal erst einmal gerichtlich erkämpft werden.

Es lohnt sich also wirklich, das Kleingedruckte zu lesen und ggf. nachzuhaken.


Antworten Zuletzt bearbeitet am 12.11.2012 11:53.

timmy_g
Gelöschter Benutzer

Re: Garantieverlängerung

von timmy_g am 26.04.2013 19:53

Man muss ja sagen, die Citroen-Leute sind super vernetzt und bis hervorragend organisiert.

Wie sonst ist es zu erklären, dass mit heute eine Mahnung ins Haus flattert über knapp 1400 Euro für eine Garantieverlängerung, die ich vor einem Jahr! beim Freundlichen bezahlt habe. Allerdings "nur" 841 Euro für zwei Jahre.

Lustig in dem Zusammenhang, dass ich damals ausdrücklich angewiesen wurde, alle Angelegenheiten in Sachen Garantieverlängerung nur über den Händler zu regeln.
Meine Fresse, klappt bei denen auch mal was auf Anhieb? 

Mit genervten Grüßen

T. 

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