Anschlussgarantie CitroenEssentialDrive

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jole

-, Männlich

Beiträge: 77

Anschlussgarantie CitroenEssentialDrive

von jole am 25.06.2013 19:14

Der nächste Hammer bei Citroen und meine Meinung, dass Citroen absolut kundenunfreundlich ist, bestätigt sich immer wieder! Ich würde gerne einmal Eure Meinung dazu hören!
Nachdem ich ja ein Auto mit besonders schlechter Qualität erwischt habe, dachte ich mir, eine Anschlussgarantie auf Neuwagenbasis abzuschließen. Gesagt getan! 2 weiter Jahre bis 70000KM für 582,-- Euro. Kann man eigentlich nichts dagegen sagen. Nun kommt aber der Hammer. Die aufgeführten Dinge die von der Garantie ausgeschlossen sind extrem viele. Eigentlich schließt Citroen alles aus!! Hier 3 Beispiele, die ich persönlich als unverschämt empfinde und meines Erachtens schon fast betrügerisch sind!

Die Kupplung wird ausgeschlossen
Der Keilriemen wird ausgeschlossen

und nun kommts

der Zahnriemen und die Folgeschäden daraus ebenfalls!

Die Bremsen sowieso usw.

Kann mir jemand verraten, was eigentlich versichert ist!
Wenn ein Zahnriemen kaputt geht, liegt das nie am Fahrer, so lange er alle Wartungen ordnungsgemäß ausführen lässt! Wenn so etwas nun ausgeschlossen wird, kann das doch nur sein, weil besonders viele Schäden  aufgrund schlechter Qualität entstehen. Und das wird ausgeschlossen!!!!! Garantie auf Neuwagenbasis!!!!

Wenn der Zahnriemen reißt, ist meistens auch der Motor schrott.

Nie wieder Citroen!!!!

Ich bin auf Eure Meinungen gespannt! Wünsche allen einen schönen Abend und eine schöne Restwoche!

DS4 Benziner THP 155 EGS6 in Babylon rot

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Kleingaertner

67, Männlich

Beiträge: 52

Re: Anschlussgarantie CitroenEssentialDrive

von Kleingaertner am 25.06.2013 20:12

Man(n) kann sich auch rein steigern wenn mam was sucht.

Wie ich das sehe sind es doch alles Verschleißteile. Wird bei anderen Marken genauso sein.

Viel Glück beim Nächsten.

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jole

-, Männlich

Beiträge: 77

Re: Anschlussgarantie CitroenEssentialDrive

von jole am 25.06.2013 21:17

Sorry, aber deine Antwort ist nicht zu verstehen! Zahnriemen, Kupplung, Keilriemen usw., gehen normal nicht innerhalb von 4 Jahren kaputt. 
Citroen ist einfach schlecht und kundenfreundlich! Die Garantiebedingungen Grenzen m. E. nach betrügerisch! 
Nie wieder so eine Schrottmarke! Wenn die vom Markt verschwinden, wäre es nicht schlimm! Hier werden die Kunden verarscht! 

DS4 Benziner THP 155 EGS6 in Babylon rot

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timmy_g
Gelöschter Benutzer

Re: Anschlussgarantie CitroenEssentialDrive

von timmy_g am 25.06.2013 21:54

Dein Bolide hat gar keinen Zahnriemen. ;)

Aber Folgeschäden beim Riss von Steuerkette oder Zahnriemen sollten schon abgedeckt sein.

T.

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jockel

46, Männlich

Beiträge: 157

Re: Anschlussgarantie CitroenEssentialDrive

von jockel am 26.06.2013 00:40

hi,

jole jole ich kann es langsam nicht mehr hören sorry. Was kann denn Citroen dafür wenn du für dich das falsche Paket kaufst. Du solltest dich vorher schon informieren. Ich geh doch auch nicht zu einer Kofferauktion und beschwere im nachhinein über das was drinne war.

Hier steht es:

essential.jpg 
Und hier das was du wolltest:

free.jpg 
Mercedes-Benz NW-Garantie:
ausgeschlossen sind Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, Verschleiß oder bei fehlendem
Wartungsnachweis durch autorisierten MB-Betrieb;

Audi, BMW, Fiat, etc...:
Bieten eine Sachmängelgewährleistung. Im Gegenteil zur Sachmängelhaftung muss der Hersteller im Rahmen einer Garantie auch für solche Fehler einstehen, die erst nach Übergabe der Kaufsache entstanden sind ( bist du mit einer Garantie besser dran ).

Ford:
Neuwagengarantie: Alle Baugruppen, außer Verschleißteile. Kulanz: Alle Baugruppen, außer Verschleißteile, Flüssigkeiten,
Lack, Karosserie und Zubehör. Kostenbeteiligung an Reparatur ist Laufzeit und – Leistung abhängig.

etc......Quelle autoservicepraxis.de

Wie du siehst sind in der Neuwagengarantie sowieso keine Verschleißteile mit drinne und das ist auch laut ADAC vollkommen in Ordnung. Wenn das Auto so scheiße ( sorry ) ist, warum hast du dann jetzt eine Garantieverlängerung abgeschlossen ????. Bitte jole ich kann dich verstehen, du bist unter uns der einzige der etwas größere Mängel am Fahrzeug hat, aber leider auch der einzige der sich jetzt schon über Dinge beschwert, die noch gar nicht eingetreten sind. Es gibt keine 100% Zufriedenheit, bei keiner Marke. Ich will dir nichts unterstellen aber du schließt das falsche Paket ab und suchst jetzt die Schuld bei Citroen. Du hast das Fahrzeug leider mit der Laufleistung gekauft in der nun mal die Bremsen fällig sein können ( liegt ja nicht an dir hast das Fahrzeug ja erst seit kurzem ). Und 500 Euro für die Bremsen sind absolut in Ordnung, mein Cousin legt für seinen Audi A3 da schon ca. 800 Euro hin. Die Schäden an der Tür werden ja übernommen nur nicht der Lackschaden hinten und der kann viele Ursachen haben ( Vorbesitzer ). Du hängst dich da jetzt an was auf, wenn ich es nicht besser wüsste würde ich sagen du wurdest etwas über den Tisch gezogen, ärgerst dich vielleicht auch etwas über dich und lässt es jetzt an Citroen aus. Bestes Beispiel siehe oben mit der Garantie.

 

Trotzdem lieben Gruß

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Antworten Zuletzt bearbeitet am 26.06.2013 01:08.

jole

-, Männlich

Beiträge: 77

Re: Anschlussgarantie CitroenEssentialDrive

von jole am 26.06.2013 02:24

Egal welches Paket man auch abschließt, wenn der Zahnriemen ausgeschlossen wird, geht das gar nicht! Das ist für mich schon Betrug! Eigentlich sollte man wissen, dass viele Hersteller Probleme mit dem Zahnriemen haben. Man sollte auch wissen, dass der Fahrer keinen Einfluss auf den Zahnriemen hat! 
Aber ich will hier nicht diskutieren! 

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timmy_g
Gelöschter Benutzer

Re: Anschlussgarantie CitroenEssentialDrive

von timmy_g am 26.06.2013 08:15

Was beisst du dich so am Zahnriemen fest? Ich habe Beiträge aus dem DS3 Forum gesehen, wo die defekte Steuerkette sogar nach der Werksgarantie samt Kettenspanner gesechselt wurde. Auf Kulanz.
Wo steht denn, dass du bei Schäden, die durch die fehlerhafte Steuerkette verursacht wurden, auf den Kosten sitzen bleibst?
Wir haben bei beiden Autos das gleiche Paket aber dieser Passus stand nirgends geschrieben.

T. 

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jole

-, Männlich

Beiträge: 77

Re: Anschlussgarantie CitroenEssentialDrive

von jole am 26.06.2013 10:05

Allgemeine Vertragsbedingungen 6.2. "Ausgenommen sind :..... Zahnriemen und dergleichen, sowie daraus resultierenden Folgeschäden,......"
Was ist eigentlich versichert für knapp 600 Euro? 

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jockel

46, Männlich

Beiträge: 157

Re: Anschlussgarantie CitroenEssentialDrive

von jockel am 26.06.2013 12:29

hi,

6.2...bezieht sich auf die Essentieldrive Versicherung also Neuwagengarantieverlängerung. Bei der Freedrive Versicherung steht unter 6.2  Vom vorliegenden CITROËN FreeDrive Vertrag
ausdrücklich ausgenommen sind:
- Glasscheiben, Bruch von Leuchten, Scheinwerfern,
Rückspiegeln,
- Lackierung sowie Karosserieteile, -dichtungen und -
verkleidungen,
- Schäden an Polstern. Hierzu zählen u. a.: Sitzbezüge,
Seitenverkleidungen, Dachhimmel, Türverkleidungen,
Kofferraumauskleidungen und Teppiche,
- Betriebs- und Hilfsstoffe wie Kraftstoffe, Chemikalien, Additive
- Nachfüllungen von Betriebsflüssigkeiten zwischen den
Wartungsintervallen (z. B. Motoröl),
- Reifen und Felgen,
- das Entfernen von Verbrennungsrückständen,
- Reinigungsarbeiten (waschen, polieren etc.),
- Verlust von Schlüsseln, Zierleisten oder Fernbedienungen
sowie Schäden an Türgriffen, Türdichtungen und Schlössern,
- Fahrzeuge, deren Kilometerzähler abgeklemmt oder
verändert, oder ohne schriftliche Information
(Rechnungskopie) an die CITROËN Vertragswerkstatt
ausgetauscht, wurde.

Jole eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers so. Wichtig und gesetzlich geregelt ist aber die Sachmängelhaftung. Diese gilt bei einem Neuwagen 2 Jahre beim gebrauchten 1 Jahr.

Auszug ADAC:

Händler bzw. Unternehmer müssen beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen. Ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist nicht zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit, auch wenn einige Händler diese in ihren Kaufverträgen verwenden. Dabei gilt: Tritt ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf auf, wird davon ausgegangen, dass der der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag.

weiter... 

Bei der Sachmängelhaftung handelt es sich um ein gesetzliches verankertes Recht. Sofern der Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges zwischen einem Händler bzw. Unternehmer und einer Privatperson stattfindet, darf die Haftung nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer haftet hierbei für alle Mängel, die der Wagen zum Übergabezeitpunkt hat, für mindestens ein Jahr. Nachbesserungsarbeiten im Rahmen der Sachmängelhaftung sind für den Käufer kostenlos. Der Käufer muss allerdings immer dem Verkäufer selbst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben und darf nicht ohne Weiteres eine andere Werkstatt mit der Reparatur beauftragen! In bestimmten Fällen (z. B. wenn der Mangel auch nach mehreren Reparaturversuchen nicht beseitigt werden kann) sieht die Sachmängelhaftung auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Kaufpreisminderung vor.

weiter...

Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen wegen desselben (nicht ganz unerheblichen) Mangels hat der Käufer in der Regel das gesetzliche Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. D.h. er kann das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Dies gilt aber nur, wenn die Nachbesserung vom Verkäufer selbst durchgeführt wurde oder der Verkäufer vorher der Nachbesserung in einer anderen Werkstatt zugestimmt hat.
Wer in einer anderen Werkstatt als der des Verkäufers reparieren lässt, muss dem Verkäufer selbst noch einmal die Nachbesserung ermöglichen und kann erst vom Vertrag zurücktreten, wenn auch dem Verkäufer die Reparatur nach zwei Versuchen nicht gelingt.

weiter...

Nicht selten kommt es vor, dass Händler den Kunden bei einer Mängelrüge einfach auf die Gebrauchtwagengarantie verweisen und behaupten, dass weitere Rechte nicht bestehen. Lehnt aber z.B. der Reparaturkostenversicherer aus irgendeinem Grunde (z.B. weil die Garantie bestimmte Fahrzeugteile nicht umfasst oder eine bestimmte Laufleistung erreicht ist) die kostenlose Reparatur ab oder verlangt eine Kostenbeteiligung bei der Reparatur, bleibt immer noch zu prüfen, ob nicht der Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung kostenlos nachbessern muss. Zudem kann der Verkäufer dem Kunden nicht das gesetzliche Recht zum Rücktritt vom Vertrag aufgrund fehlgeschlagener Nachbesserung mit der Begründung verweigern, die Gebrauchtwagengarantie sehe ein solches Recht nicht vor. Die vertragliche Garantie muss ein solches Recht nicht gewähren. Die gesetzlichen Rechte sind durch eine Gebrauchtwagengarantie nicht eingeschränkt.

Auszug Auto-Motor-Sport:

Besonders bei so genannten Verschleißteilen ist oft mit Ärger zu rechnen. Vereinfacht ausgedrückt: Teile, die irgendwann während einer Inspektion zum Austausch anstehen, berücksichtigt die Neuwagengarantie häufig nicht. Dagegen werden plötzliche Schäden am Getriebe oder Motor in der Regel als Mangel angesehen. Auch Baugruppen, die für eine lange Laufleistung ausgelegt sind, fallen darunter wie zum Beispiel Scheinwerfer, Innenraum- oder Fahrwerkskomponenten.

weiter...

Die Autofahrer sind der Willkür aber nicht schutzlos ausgeliefert. Denn was viele nicht wissen: Auch der Gesetzgeber schützt den Kunden in Form der Sachmängelhaftung, was nichts anderes als die Gewährleistungsansprüche bezeichnet. Garantie oder Gewährleistung? Für viele drücken beide Begriffe dasselbe aus. Ein Irrtum: Die Sachmängelhaftung ist vom Staat vorgeschrieben und muss vom Verkäufer, also dem Händler, erfüllt werden. Die Garantie dagegen ist eine freiwillige Leistung der Marken, die parallel dazu läuft.

Mit anderen Worten: Will der Hersteller einen Mangel nicht anerkennen, kann der Kunde seine gesetzlichen Ansprüche geltend machen. Ein besonderes Plus dieser Regelung ist, dass sie zwei Jahre ab Kauf des Neuwagens gilt, keine Kilometerbeschränkung kennt und darüber hinaus die Beweislastumkehr bietet. So muss ein Händler belegen, dass der Fehler nicht schon bei der Fahrzeugübergabe vorlag. Kann er das nicht, trägt er den Schaden. Nach sechs Monaten wechselt allerdings die Beweislast.


Gehe zum Autohaus bestehe höfflich aber bestimmend auf die Sachmängelhaftung und drohe zur Not mit rechtlichen schritten.

gruß Thorsten  

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Antworten Zuletzt bearbeitet am 26.06.2013 12:45.

jockel

46, Männlich

Beiträge: 157

Re: Anschlussgarantie CitroenEssentialDrive

von jockel am 26.06.2013 13:23

Außerdem hast du das Auto von privat gekauft hast du doch geschrieben, was willst du da denn erwarten. Kann es nur nochmal sagen, Schaden an der Tür bekannt wird behoben, Schaden am Kofferraum nicht da vom vorbesitzer verursacht ( nicht von dir ), Bremsen können fällig sein da vorbesitzer nicht sorgfältig damit umgegangen ist ( 500 euro sind OK wirklich ). Das alles wäre nicht gewesen wenn du einen gebrauchten aus dem Autohaus gekauft hättest. Der Typ hat dich geleimt und jetzt ist Citroen schlecht ( so einfach kann man es sich machen ). An deiner stelle würde ich den essentielldrive in freedrive umwandeln geht normalerweise wenn noch keine Leistungen erbracht wurden ( dürfte bei dir ja nicht der Fall sein ). 

Sollte das von privat falsch sein, entschuldige ich mich hiermit und verweise auf meinen Beitrag darüber!

gruß Thorsten

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Antworten Zuletzt bearbeitet am 26.06.2013 13:25.
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