eTouch Notruf und Assistance - Wie lange nutzbar?
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Sebbel84
Gelöschter Benutzer
eTouch Notruf und Assistance - Wie lange nutzbar?
von Sebbel84 am 05.06.2013 23:39Hiho!
Seit längerem beschäftigt mich schon folgende Frage:
Das Notrufsystem, sowie der Pannenservice Assistance, also die beiden Tasten im Dachhimmel, finde ich sehr nützlich.
Kann man diesen Service auch nach der Garantiezeit weiter in Anspruch nehmen?
Wenn ich nun in 4 Jahren einen Unfall haben sollte, also die Garantie längst vorbei ist, sendet mein Auto dann trotzdem einen Notruf mit Standort an die Citroenzentrale?
Auf der Citroenhomepage ist zwar schön erklärt wie die Dienste funktionieren, aber nichts über den Zeitraum...
DS4PurePearl
Gelöschter Benutzer
Re: eTouch Notruf und Assistance - Wie lange nutzbar?
von DS4PurePearl am 06.06.2013 09:28Beide Funktionen sind auch nach der Garantiezeit noch aktiv. Die Taste mit dem Doppelwinkel würde ich nicht drücken, weil
A) ein Anruf bei der Schutzbrief-Versicherung schnelle Hilfe gewährleistet.
B) du den Service wirst zahlen müssen.
An dieser Stelle empfehle ich dringend eine Garantieverlängerung. Diese muss innerhalb 2 Jahren nach der ersten Zulassung beantragt werden.
Lieber etwas früher, weil sie auch abgelehnt werden kann, oder teurer wird. Die Berechnung habe ich selber noch nicht kapiert.
Ronny
DS4
Gelöschter Benutzer
Re: eTouch Notruf und Assistance - Wie lange nutzbar?
von DS4 am 06.06.2013 12:49Servus!
Die Berechnung zur Garantieverlängerung ist recht einfach:
Pro Monat ab Erstzulassung zahlst du einen gewissen Betrag.
Dieser Betrag richtet sich nach der Laufzeit und Art der
Verlängerung. Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege!
Beispiel:
Mein Fahrzeug hat EZ 01/12 und ist nun genau 12Monate jung.
Ich möchte die Verlängerung xy welche pro Monat ab EZ 10€ kostet.
Die Verlängerung beträgt 24Monate, also hätte ich insgesammt
48Monate Garantie
48 Monate mal 10€ = 480€
Diese Verlängerung geht nur innerhalb von 2Jahre ab EZ.
Mfg, Dennis
DS4PurePearl
Gelöschter Benutzer
Re: eTouch Notruf und Assistance - Wie lange nutzbar?
von DS4PurePearl am 06.06.2013 13:32Einspruch. Wenn es so einfach wäre, hätte ich das System auch durchblickt.
Ganz so simpel ist es nicht. Die Erstzulassung ist übrigens nur insofern relevant, als die Garantieverlängerung innerhalb der ersten zwei Jahre beantragt werden muss.
Nachweislich hat jemand, der erst im 22. Monat bei dem gleich Fahrzeug und den identischen Leistungen (plus 3 Jahre , max. 100000 km) mehr bezahlt, als jemand, der diese Verlängerung bereits im ersten Jahr beantragte. Ich habe auch ein Beispiel, wo es anders herum war.
Oft sind auch die Prämienunterschiede bei gleicher Laufzeit und unterschiedlicherer Laufleistung, zum Beispiel 100000 km zu 120000 km, nicht proportional. D.h. jemand bezahlt möglicherweise für 3 Jahre und 120000 km fast das Doppelte, als jemand, der nur bis km 100000 versorgt wird.
Ich habe auch in diesem Forum einen Beitrag gelesen, wo Hunderte von Euro zwischen zwei Angeboten lagen. Den Beitrag finde ich leider gerade nicht.